Hier finden Sie Sachverständige, die Ihnen bei NoVA Fällen helfen können. Diese Sachverständigen können bei Bedarf eine Bewertung erstellen und die Berechnungsgrundlage für die NoVA berechnen.
NoVA Berechnungen bei Gebrauchtwagen sind erforderlich, wenn ein Auto umgewandelt wird (z.B. von einem Taxi, Diplomatenfahrzeug, Fahrschulauto zu einem PKW, Lieferwagen zu Campingfahrzeug) oder ein Fahrzeug importiert oder exportiert wird.
Hat eine Privatperson das Fahrzeug im Ausland bei einem Händler gekauft, gilt die Rechnung als Wertnachweis und Grundlage für die NoVA Berechnung. Aus dem Nettobetrag wird die NoVA errechnet und aufgeschlagen.
Gibt es keine Rechnung (z.B. Verkäufer ist eine Privatperson, Übersiedlungsgut, Umwandlung), dann muß der österreichische Fahrzeugwert ermittelt werden und daraus wird die NoVA heraus gerechnet.
Die hier gelisteten Sachverständigen können Bewertungen (auch für ältere Fahrzeuge) machen, sowie NoVA Fälle beurteilen und berechnen.
Das Honorar ist direkt mit dem Sachverständigen zu vereinbaren und zu verrechnen.
Marktplatz 16
2380 Perchtoldsdorf
Tel: 0664/4544000
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Fliederweg 3
4062 Thening
Tel: 0699/10084586
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Aussichtsweg 3
9311 Überfeld
Tel: 0664/2051166
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6265 Hart im Zillertal
Tel: 0664 4538429
Fax: 05288 21210 30
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Innweg 3
6170 Zirl
Tel: +43/664/8201888
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Scheffsnoth 40
5090 Lofer
Tel: 0660/2444595
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Wintersdorf 56
4204 Ottenschlag i. Mühlkreis
Tel: 0680/1524882
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Krotenthallergasse 3/302
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Tel: 06642004790
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Eckertgasse 23/16
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Muchargasse 30
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