Hier finden Sie Sachverständige, die Ihnen bei NoVA Fällen helfen können. Diese Sachverständigen können bei Bedarf eine Bewertung erstellen und die Berechnungsgrundlage für die NoVA berechnen.
NoVA Berechnungen bei Gebrauchtwagen sind erforderlich, wenn ein Auto umgewandelt wird (z.B. von einem Taxi, Diplomatenfahrzeug, Fahrschulauto zu einem PKW, Lieferwagen zu Campingfahrzeug) oder ein Fahrzeug importiert oder exportiert wird.
Hat eine Privatperson das Fahrzeug im Ausland bei einem Händler gekauft, gilt die Rechnung als Wertnachweis und Grundlage für die NoVA Berechnung. Aus dem Nettobetrag wird die NoVA errechnet und aufgeschlagen.
Gibt es keine Rechnung (z.B. Verkäufer ist eine Privatperson, Übersiedlungsgut, Umwandlung), dann muß der österreichische Fahrzeugwert ermittelt werden und daraus wird die NoVA heraus gerechnet.
Die hier gelisteten Sachverständigen können Bewertungen (auch für ältere Fahrzeuge) machen, sowie NoVA Fälle beurteilen und berechnen.
Das Honorar ist direkt mit dem Sachverständigen zu vereinbaren und zu verrechnen.
Eckertgasse 23/16
1100 Wien
Tel: 0664 4444 245
Fax: +43 1 5453318 10
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