PKW Beurteilung der Abfalleigenschaft
Der Autopreisspiegel bietet Ihnen hier die Möglichkeit, eine Beurteilung der Abfalleigenschaft eines Kraftfahrzeuges durchzuführen. Das Ergebnis ist eine Bescheinigung, die Auskunft darüber gibt, ob das Fahrzeug als Abfall i.S.d. AWG oder als Gebrauchtfahrzeug i.S.d. KFG zu beurteilen ist. Ist das Fahrzeug als Abfall einzustufen, darf es nicht mehr exportiert werden und darf nur mehr an einen lizenzierten Übernehmer (Sammler und Verwerter gem. §24a AWG) zur Entsorgung übergeben werden. Die Bescheinigung kann im Falle einer Kontrolle durch die Behörden als Beweismittel (z.B. für den Export) herangezogen werden. Ab 1.1.2016 tritt eine Beweislastumkehr für den Abfallbesitzer (Exporteur) ein, d.h. er muss bei einer Kontrolle mittels nachvollziehbarer Bescheinigung dokumentieren, dass keine Abfalleigenschaft vorliegt.